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Stundung Krankenkassenbeiträge für November

©Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Für den Monat November 2020 besteht erneut die Möglichkeit der Stundung für Krankenkassenbeiträge für von dem Teil-Shutdown betroffenen Arbeitgeber – informiert der Spitzenverband (GKV) in seinem Rundschreiben vom 17.11.2020. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird den Krankenkassen empfohlen, einen erleichterten Stundungszugang für die betroffene Arbeitgeber anzubieten.

Da die Krankenkassenbeiträge Donnerstag, den 26.11.2020 fällig sind, sollte der Stundungsantrag zeitnah gestellt werden. Die Stundung kann derzeit nur für den Monat November 2020 beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die sofortige Einziehung der Beiträge ohne die Stundung mit erheblichen Härten für den Arbeitgeber verbunden wäre. Die ist in geeigneter Form nachzuweisen. Eine glaubhafte Erklärung zu den ernsthaften Umsatzeinbußen, der beantragten Wirtschaftshilfen, die aber noch nicht zugeflossen sind, ist in der Regel ausreichend.

Antrag auf KK-Beitrag 11-2020 (36.5 KiB)

Rundschreiben GKV 17.11.2020 (107.2 KiB)



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Corona · Förderung · TTG


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