Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat alle Förderinstrumente/ Förderprogramme zur finanziellen Förderung des Radwegebaus erarbeitet und veröffentlicht.
Gegenstand des vorliegenden Sachstands ist die Frage, welche Programme es derzeit zur finanziellen Förderung des Radwegebaus gibt und wie diese ausgestaltet sind. Für die Förderung des Radverkehrs sind in Deutschland Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verantwortlich. Hierbei ist es Aufgabe des Bundes, die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Radverkehrs zu schaffen. Für die einzelnen Maßnahmen vor Ort, insbesondere für den Radwegebau, sind jedoch grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig.
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