DTV sowie DFH geben eine erste Wiedereröffnungsorientierung für Ferienunterkünfte.
Entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses vom 6. Mai 2020 werden die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung entscheiden. Für die Öffnung gelten Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz.
Bis diese Hygiene- und Abstandskonzepte vorliegen, wollen der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Ferienhausverband eine erste Orientierungshilfe für die Wiedereröffnung von Ferienwohnungen und -häusern geben. Das Schriftstück ist als „Living Document“ angelegt und wird bei Bedarf überarbeitet und angepasst.
Orientierungshilfe für die Wiedereröffnung von Ferienwohnungen und -häusern
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