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Förderung jetzt auch für gastronomische Kleinstunternehmen

Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Mit der kürzlich erfolgten Richtlinienänderung ist der Programmteil B6 zur Förderung von „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt. Die KLUG-Förderung ist Bestandteil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023.

Zentraler Punkt des Programms ist die Förderung von eigenständigen Kleinstunternehmen, die zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen. Die Zuschussfähigen Ausgaben können mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert werden.

Anträge können laufend über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Für Fragen stehen die Kollegen der Thüringer Aufbaubank sowie der Industrie-und Handelskammern zur Verfügung.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
3. Mai 2024

Kategorien:
Beratung · Finanzierung · Förderung · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Investition


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