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Barrierefreiheit fördern.

©Quelle: TTG

Nach 2022 steht auch in diesem Jahr erneut ein Landesförderprogramm für mehr Barrierefreiheit in Thüringen zur Verfügung. Mit insgesamt 1,8 Millionen € soll so die gesellschaftliche Teilhabe aller breitflächig gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind Investitionsvorhaben zur Herstellung bzw. Optimierung der räumlichen, verkehrlichen, sprachlichen oder digitalen Barrierefreiheit. Förderungsfähig sind auch Projekte, die darauf zielen, die vorhandene Ausstattung den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf anzupassen.

Konkret bedeutet das, dass Förderung beantragt werden kann für:

  1. Investitionen in die Herstellung/Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit in Gebäuden (z.B. Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, barrierefreie Informationsvermittlung und Orientierung im Gebäude)
  2. Investitionen in die Herstellung/Verbesserung der Barrierefreiheit im Außenraum/ Verkehrsraum (z.B. Wege, Plätze, auch barrierefreie Spielplätze, Naturpfade, Wanderwege)
  3. Investitionen in die Herstellung/Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit (z.B. Internet- und Intranetseiten, Applikationen und andere Softwarelösungen)
  4. Investitionen in öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information- und Kommunikation in analoger und/oder digitaler Form (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprache, Tastmodelle)
  5. Investitionen in die Beschaffung oder/und den Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen (unterstützende Produkte) zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  6. Investitionen in Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung Barrierefreiheit oder zur Vermittlung von Kenntnissen über Barrierefreiheit

    Konzepte zur Herstellung der Barrierefreiheit sind als Bestandteil der Herstellungsmaßnahme auch selbst förderfähig.

Thüringen zählt zu den wenigen Bundesländern, die über ein eigenes Förderprogramm zur Verbesserung der Barrierefreiheit verfügen. Die Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (ThüBaFF) ist formell zum 01.12.2021 in Kraft getreten. Es basiert auf eine Initiative von Joachim Leibiger, Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen (TLMB). Umgesetzt wird das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) gemeinsam mit der Thüringer Aufbaubank.

Auf der Seite der Thüringer Aufbaubank sind die Details zum Förderprogramm und alle zur Antragstellung notwendigen Dokumente als Download hinterlegt.



Autorin: Anke Riese
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Kultur im Tourismus
E-Mail: a.riese@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742248
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Barrierefrei · Förderung


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