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Neu: Informationen für DMOs zum neuen Reiserecht

©Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Ab 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk hat der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt.

Jetzt ist das letzte Merkblatt mit Informationen für Destinationsmanagementorganisationen (DMO) erschienen.

Infoblatt Reiserecht DMO (101.3 KiB)

Weitere Merkblätter:

Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)

Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)

DIHK Infoblatt Reiserecht Vermittler (229.6 KiB)

Mehr Informationen zum Thema EU-Pauschalreiserichtlinie



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
IHK Erfurt · Partner · Rechtliches


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