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Infoveranstaltung zum neuen EU-Pauschalreiserecht am 1. März 2018

©Quelle: Thüringer Tourismus GmbH

Was ändert sich mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Anbieter touristischer Leistungen. Reisebüros, Beherbergungsbetriebe oder Tourist-Informationen sind von der Richtlinie genauso betroffen wie klassische Reiseveranstalter.

In unserer kostenfreien Infoveranstaltung am 1. März 2018, 11:00 – 15:00 Uhr in der IHK Erfurt werden wir u.a. folgenden Fragen nachgehen:

  • Für wen gilt das neue Pauschalreiserecht, für wen nicht?
  • Wer wird unter welchen Umständen zum Reiseveranstalter? Was gibt es zu beachten?
  • Was ist unter verbundenen Reiseleistung zu verstehen?
  • Wann und vom wem muss eine Insolvenzabsicherung vorgelegt werden?
  • Worüber muss der Gast informiert werden?
  • Welche Gefahren lauern in der Praxis?

 Als Referentin konnten wir Frau Anja Smettan-Öztürk, eine ausgewiesene Expertin für Reiserecht, gewinnen.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.



Autorin: Susanne Sturm
IHK Erfurt
Referentin Tourismus / Gastgewerbe
E-Mail: sturm@erfurt.ihk.de
Telefon: +49 361 3484205
Telefax: +49 361 3485975
Kategorien:
IHK Erfurt · Rechtliches · Workshops


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