Menü

Versicherungsvertrieb: Neue Regelungen für Tourismusorganisationen

©Quelle: DTV

Am 23. Februar 2018 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb in Kraft. Damit gelten für Tourismusorganisationen, die in Nebentätigkeit Reiseversicherungen vermitteln, neue Bestimmungen. So dürfen künftig Versicherungen für eine Reisedauer bis zu drei Monaten und einer Prämie von bis zu 200 Euro je Person erlaubnisfrei vermittelt werden. Bei Jahresversicherungen, die eine Vielzahl von Reisen in diesem Zeitraum absichern sollen, beträgt die jährliche Prämienobergrenze 600 Euro.

Neu ist zudem, dass dem Kunden vor Vertragsabschluss eine Erstinformation ausgehändigt werden muss. Diese umfasst neben den Angaben zu Identität und Anschrift des Vermittlers – hier der Tourismusorganisation – auch die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.

Bundesgesetzblatt

Quelle DTV



Der Inhalt dieses Artikels wurde uns von einem externen Partner zugeliefert.
E-Mail: redaktion-tnt@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Rechtliches


Als PDF speichern
Seite Teilen Über:
Kommentare einblenden Kommentare ausblenden

Keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Weitere Artikel