Radfahren in Thüringen
Zur Stärkung des touristischen Radverkehrs und des Alltagsradverkehrs in Thüringen sind die Entwicklung, Umsetzung und qualitative Aufwertung des radtouristischen Landesnetzes nötig. Zudem dient die konsequente Umsetzung einer einheitlichen Radverkehrswegweisung der Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Informationsangebote für Radfahrer. Dafür stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Radverkehrskonzept
Das Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen „Thüringen steigt auf“ ist die Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der Landesregierung bis 2030. Gleichzeitig soll es für die Kommunen und andere Akteure Anreiz und Orientierung zum Handeln sein, um den Radverkehr zu fördern und zu stärken. Es legt konkrete Ziele für die Entwicklung des Radverkehrs fest und beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung des Alltagsradverkehrs und des Radtourismus.
Weitere Informationen zum Radverkehr in Thüringen finden Sie hier.
Radverkehrswegweisung
In Thüringen werden in der „Richtlinie zur Radverkehrswegweisung im Freistaat Thüringen“ alle nötigen Anforderungen an die Ausschilderung von Radwegen zusammengefasst. Mit diesen Standards werden folgende Ziele verfolgt:
– Durchsetzung eines bundeseinheitlichen Standards hinsichtlich Inhalt, Gestaltung und Qualität
– Vereinfachung und Standardisierung der Arbeitsabläufe zur Planung und Installation der Radverkehrswegweisung
– Effektive und nachhaltige Gestaltung der Wartung der Radverkehrswegweisung
Informationstafeln
Informationstafeln sind wesentliche Träger des Corporate Design. Bei Ihrer Gestaltung sind die Vorgaben aus der „Gestaltungsrichtlinie zu Markierung und Beschilderung an Wanderwegen sowie Informationstafeln an Rad- und Wanderwegen in Thüringen“ einzuhalten.
Gestaltungsrichtlinie Wander- und Radwege (21.9 MiB)
Mountainbike-Wegweisung
Seit 2025 muss zur Beschilderung von Mountainbikestrecken in ganz Thüringen das aktuell gültige Beschilderungskonzept angewendet werden.
Das Konzept ist bereits mit den zuständigen Ministerien sowie der Landesforstbehörde abgestimmt. Die Genehmigung von Strecken nach dem Verfahren „Forsten und Tourismus“ ist weiterhin erforderlich. Eine Ermächtigung zur Kennzeichnung muss vorher erteilt werden – für den Wald durch die untere Forstbehörde und für das Offenland durch die untere Naturschutzbehörde.
Die Destinationen können die Schilder mit ihrem jeweiligen Logo ausstatten.
Beschilderungskonzept_MTB_Thüringen_offiziell (3.9 MiB)
Neue Strecken und Mountainbike Projekte, welche durch ThüringenForst AöR zu genehmigen sind, können nur bei Nutzung des vorliegenden Beschilderungskonzeptes und nach Abstimmung mit der zuständigen DMO sowie der Thüringer Tourismus GmbH genehmigt werden
Grundsätzliche Richtlinien zur MTB-Beschilderung:
- Die Beschilderung von Rundstrecken dient ausschließlich zur Orientierung (Schilder nur an Startpunkt und Kreuzungspunkten/Abbiegungen)
- Vor Anbringung von Beschilderung durch Kommunen/Landkreise/Vereine/anderen Institutionen ist zwingend ein Genehmigungsprozess zu Anzahl und Standorten der Schilder mit der zuständigen DMO und der Thüringer Tourismus GmbH einzuhalten
- Vor Anbringung der Beschilderung ist das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Darüber hinaus bedarf die Errichtung sonstiger baulicher Anlagen im Wald der Genehmigung der unteren Forstbehörde (§25 Absatz 4 ThürWaldG)
Förderprogramme zum Radverkehr
Zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes und weiterer Förderung von Radwegeinfrastruktur stehen verschiedene Programme in Thüringen zur Verfügung.
Förderübersicht Radverkehr TMDI
Wichtige Ansprechpartner:
Handlungsleitfäden für Routenbetreiber: Route 3.0
Digitale Tourenvorschläge sind bereits seit Jahren fester Bestandteil der touristischen Angebotsplanung und für Gäste schon lange essenziell. Bei der Erarbeitung eines ersten Handlungsleitfadens zur Aufwertung des Routenverlaufes/des Tracks wurde der DTV im Jahr 2023 bereits maßgeblich durch den Regionalverbund Thüringer Wald e.V. unterstützt, sodass das Papier zur Verbesserung der Qualität von GPX-Daten bereits seit einiger Zeit eingesehen werden kann.
Das digitale Angebot besteht allerdings nicht nur aus der Route, sondern wird auch je nach Angebot und Zielgruppe mit ansprechendem Content angereichert. Um hohe Qualität auch in diesem Bereich zu garantieren, widmen sich die neuesten Empfehlungen allen Arten von digitalem Content und geben eine systemunabhängige Orientierung für Anbieterinnen und Anbieter von Tourenvorschlägen.
Zu den Handlungsleitfäden