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Meldepflicht soll abgeschafft werden

©Quelle: Pixabay | bearbeitet durch Thüringer Wald Service GmbH

Am 08.11. hat Ivonne Hablitzel von der Thüringer Wald Service GmbH die Kolleginnen und Kollegen der Tourist-Informationen und Verwaltungen im Thüringer Wald online eingeladen, um aufzuklären – über den aktuellen Stand in der Debatte zur Abschaffung der Meldepflicht sowie eventuelle Konsequenzen für Orte, die Kurtaxe erheben und eine Gästekarte ausgeben. Dies basiert in der Praxis oft auf Meldedaten, welche auf Grundlage der §§ 29 und 30 des Bundesmeldegesetzes abgefragt werden.

Auch im Tourismusausschuss der IHK Südthüringen am 26.10. stand das Thema auf der Tagesordnung.

Um was geht es

Während der Kabinettsklausur in Meseberg am 29./ 30.08.2023 wurden Eckpunkte eines weiteren Bürokratieentlastungsgesetztes (BEG IV) vorgestellt und beschlossen. Im Eckpunktepapier ist u.a. zu lesen: „Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.Zum Eckpunktepapier » Erläuterungen dazu bleibt man schuldig.

Das Thema an sich ist nicht neu. In der Vergangenheit stand die Abschaffung des Papiermeldescheines immer wieder zur Diskussion oder es wurden Änderungen am Bundesmeldegesetz vorgenommen. So wurde beispielsweise 2017 die elektronische Gästeerfassung gesetzlich ermöglicht. Eine digitale Unterschrift allerdings dann 2019 abgelehnt. Die Möglichkeiten der „Experimentierklausel zur Digitalisierung“ stellten sich als nicht praktikabel heraus.

Nun die sprichwörtliche „Rolle rückwärts“ und die generelle Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige.

Seit dem Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Kabinettsklausur rumort und spekuliert es in der Tourismuslandschaft in Deutschland. So haben sich zum Beispiel die Tourismusverbände des Freistaates Bayern mit einem gemeinsamen Brief an das Bundesinnenministerium gewendet und ihre Bedenken geäußert. Die Themen Kurtaxe, Gästekarte und Statistik müssten mitgedacht werden.

Der Deutsche Tourismusverband begrüßt das Vorhaben. Allerdings müssen nach Angaben des Geschäftsführers Norbert Kunz noch zahlreiche Detailfragen geklärt werden. Zum Beispiel ob der Meldeschein für ausländische Gäste bestehen bleiben soll und ob das dann mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Auch muss seiner Meinung nach eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Tourismus- und Kurbeiträgen erhalten bleiben.

Skeptische Rückmeldungen

Im Rahmen des Tourismusausschusses der IHK Südthüringen am 26.10. äußerte Jacqueline Schambach, Hoteldirektorin des AHORN Panorama Hotel Oberhof, dass man mit der Abschaffung der Hotelmeldepflicht eindeutig über das Ziel hinausschießt. Die Gästedaten werden schon aus eigenem Interesse erfasst. Ähnlich sieht es auch Marcel Gerber, Inhaber des Aktiv & Vital Hotel Thüringen in Schmalkalden.

Auch die Wortmeldungen aus dem Kreis der Tourist-Informationen während des Online-Termins waren eher skeptischer Natur. Die Kolleginnen und Kollegen befürchten vermehrte Diskussionen von Seiten der Gäste, aber auch vereinzelter Gastgeber, wenn es um die Meldung des Kurbeitrages geht. Ebenfalls mitgedacht werden müssen die Kosten für Anpassungen der Soft- und Hardware an die dann geltenden Vorgaben.

Ein weiterer Online-Informationstermin für Interessierte aus ganz Thüringen kann gern über die Thüringer Wald Service GmbH koordiniert werden. Interessenten melden sich bitte unter den unten genannten Kontaktdaten.



Autorin: Ivonne Hablitzel
Thüringer Wald Service GmbH
Agentur Thüringer Wald Card
E-Mail: i.hablitzel@thueringer-waldcard.de
Telefon: +49 36 704 | 70 99 30
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