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Neuer Anlauf für ermäßigte Umsatzsteuer

Quelle: IHK Südthüringen

Um das Gastgewerbe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der letzten Krisen zu unterstützen, gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie. Eine Fortführung über das Jahr 2023 hatte der Bundestag noch im Juni dieses Jahres mit Verweis auf die hierdurch verursachten Steuerausfälle abgelehnt.

Neuer Anlauf zur Fortführung der Steuerermäßigung

Der Bundesrat hat nun am 29. September 2023 (TOP 13) auf Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Forderung nach einer Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie beraten. Entsprechend des Antrags soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bis Ende des Jahres 2025 zu verlängern.

Reformbedarf

Die Zeit der Verlängerung solle genutzt werden, um die Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze bis Ende 2024 zu prüfen und unter Festlegung klarer gesellschaftlicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ziele Reformvorschläge, insbesondere für die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände, zu erarbeiten. Als Beitrag zum Bürokratieabbau sollen dabei bestehende Abgrenzungsprobleme bereinigt und eine nachvollziehbare Systematik umgesetzt werden.

Fachausschüsse sind gefragt

In der Sitzung wurde noch nicht über den Antrag selbst entschieden. Zunächst soll der Antrag im Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss sowie Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beraten werden. Sobald sich die Fachausschüsse eine Meinung gebildet haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates und zur Abstimmung, ob die Bundesregierung zur Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer im Tourismus- und Gastronomiegewerbe aufgefordert werden soll.

Die Industrie-und Handelskammern setzen sich weiterhin für die Unternehmen im Gastgewerbe ein.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
10. Oktober 2023

Kategorien:
IHK Südthüringen · Rechtliches


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