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Digitale Kaffeerunde TIs

©Quelle: pixabay

Thema unser digitalen Kaffeerunde:

Was tun, wenn Gastgeber sich weigern, ihre Gäste zu melden, die Kurtaxe zu kassieren und weiterzureichen?

Empfangen Beherbergungsbetriebe Gäste, bitten die Gastgeberinnen und Gastgeber diese bei ihrer Ankunft einen Meldeschein auszufüllen.
Dahinter steckt nicht Neugier, sondern eine gesetzliche Vorgabe.

Die Meldepflicht wird in vielen Orten ergänzt von der Kurbeitragssatzung. Laut dieser sind die Gastgeber verpflichtet, die Daten der Gäste zu erfassen, von ihnen den Tourismus- und Kurbeitrag einzubeziehen und den Gästen ihre Kur- oder Gästekarte auszuhändigen.
Sollte kein großes Ding sein. Und trotzdem gibt es sie – die “schwarzen Schafe”, die hartnäckigen Verweigerer, die weder die Daten erfassen, noch den Kurbeitrag kassieren und ihn an die Kommune weiterreichen.

Wie gehen Sie in Ihrer TI mit Leistungsträgern um, die sich permanent dieser Verpflichtung entziehen?
Welche Möglichkeiten gibt es, säumige Vermieterinnen und Vermieter zu motivieren?
Und: wenn es im Guten nicht mehr geht – gibt es Rechtsmittel? Wer darf sie anwenden?

Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihren Gastgebern gemacht?

Oder ist das Ignorieren der Kurbeitragssatzung und der Verpflichtung für Hoteliers und Ferienwohnungsbesitzern, den Gast um seinen Obolus zu bitten und diesen weiterzureichen, vielleicht in Ihrem Ort, in Ihrer Stadt überhaupt kein Thema?

Unsere Gruppe „Tourist Informationen im Austausch“ lädt wieder alle Interessierten zu einer digitalen Kaffeerunde ein.

Bitte schalten Sie sich am Freitag, 24.02.2023 von 9:00 bis 09.30 Uhr mit ein. 

Hier der Link in den Chatroom: Digitale Kaffeerunde TIs im Austausch | 24.02.2022 

Kaffeetasse füllen und mitreden – wir freuen uns auf Sie!



Autorin: Anke Riese
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Kultur im Tourismus
E-Mail: a.riese@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742248
Telefax: +49 361 3742299


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