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Zuschuss-Förderung GRW neu ausgerichtet

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Thüringen wird in verschiedene Fördergebiete (C-Fördergebiete, D-Fördergebiete) eingeteilt. Das führt zu regional unterschiedlichen Förderkonditionen.

Von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten werden künftig nur noch 14 zum C-Fördergebiet gehören. Für die D-Fördergebiete erhält der Freistaat weniger Mittel, die aufgrund der EU-beihilferechtlichen Vorgaben auch nur begrenzt zur Unternehmensförderung eingesetzt werden können. Suhl, der Landkreis Greiz und das Altenburger Land werden aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung zusätzlich gefördert.

Die neuen Rahmenbedingungen legen den Fokus stärker auf verbesserte Produktion, Lohnentwicklung und Nachhaltigkeit in Unternehmen. So wird bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Beherbergungsunternehmen die Untergrenze des zu Jahresbruttolohns auf 26.000 € angehoben. Bei Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen werden die umweltbezogenen Mehrkosten mit einem höheren Fördersatz (C-Fördergebiet 45 Prozent, D-Fördergebiet 40 Prozent) unterstützt.

Touristische Betriebe mit wenige als 50 Prozent Umsatzanteil, der mit Beherbergung zu erzielen ist, waren bisher von der GRW-Förderung ausgenommen. Diese Grenze wurde auf 30 Prozent gesenkt, um den Kreis der förderfähigen Unternehmen zu erweitern.

Geplante Förderquoten 

  große Unternehmen mittlere Unternehmen kleine Unternehmen
D-Fördergebiet bis max. 200.000€ lt. de-minimis-VO 10 Prozent 20 Prozent
C-Fördergebiet*/** 15 Prozent 25 Prozent 35 Prozent

 

Fördergebiete für Thüringen

GRW-Fördergebietskarte für Thüringen (ab 2022)

D-Fördergebiete

  • Saale-Holzlandkreis
  • Eichsfeld
  • Ilm-Kreis
  • Weimar
  • Weimarer Land
  • Jena
  • Erfurt
  • Sömmerda (ohne Stadt Kölleda)

C-Fördergebiete

  • Stadt Eisenach*
  • Gotha
  • Hildburghausen
  • Kyffhäuserkreis
  • Nordhausen
  • Saale-Orla-Kreis
  • Saalfeld Rudolstadt
  • Schmalkalden Meiningen
  • Sonneberg
  • Unstrut-Hainich-Kreis
  • Wartburgkreis
  • Gera
  • Stadt Kölleda
  • Suhl**
  • Greiz**
  • Altenburger Land**

 

*   C-Fördergebiet Stadt Eisenach: große Unternehmen 10 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent, kleine Unternehmen 30 Prozent 
** C-Fördergebiet Suhl, Greiz, Altenburger Land: große Unternehmen 20 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent 

 

Die Richtlinie-GRW ist rückwirkend ab dem 01.01.2022 gültig.  Beratung und Unterstützung bietet die Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank in Ihrer Region.   


Für das Förderprogramm Thüringen-Invest ist eine Antragstellung ab dem 15.02.2022 nicht mehr möglich. Der Zugang zum Nachfolgeprogramm InnoInvest wird im Laufe des Jahres möglich sein.  Wir informieren aktuell darüber. 


Ihre Ansprechpartnerin
Thüringer Tourismus GmbH
Ines Kellner
Tel. +49 (0) 361-3742259
i.kellner@thueringen-entdecken.de
 



Autorin: Ines Kellner
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität
E-Mail: i.kellner@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742259
Telefax: +49 361 3742299
Kategorien:
Finanzierung · Förderung · Gastgewerbe · TTG


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