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Antragstellung Überbrückungshilfe III ab sofort möglich

©Quelle: Sabine Vater

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist 10.02.2021 möglich. Die Überbrückungshilfe III soll weiterhin alle von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen unterstützen.

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen können.  Anträge können bis zum 31.08. 2021 über einen prüfenden Dritten gestellt werden. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Nähere Informationen zur Antragsberechtigung und zum Antragsverfahren

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Fragen und Antworten



Autorin: Susanne Zapf
JenaKultur
Tourismus/ Marketing
E-Mail: susanne.zapf@jena.de
Telefon: +49 3641 498041
Telefax: +49 3641 498055
Kategorien:
Corona · Förderung


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