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Seminare Datenschutz im Tourismus

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 ein neues offizielles Datenschutzrecht in ganz Europa gelten. Die EU Kommission hat eine Harmonisierung des Datenschutzes beschlossen und mit der Datenschutz-Grundverordnung ein zentrales Rahmenwerk geschaffen. Als Richtlinie bildet sie die Grundlage der Datenschutzreform, um die Datenschutzbestimmungen innerhalb der Mitgliedstaaten neu zu regeln. Bei der DSGVO handelt es sich um eine EU-Verordnung. Das bedeutet: keine weiteren Übergangsfristen. Wenn die Verordnung wirksam wird, müssen alle Unternehmen, alle freien und öffentlichen Stellen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, umgehend die Neubestimmungen der EU zum Datenschutz umsetzen. Unternehmen und Institutionen, welche die Maßnahmen nicht fristgerecht umsetzen drohen Bußgelder. Insbesondere deutsche Behörden nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Zudem ist die Abmahnung von Verstößen in Deutschland ein lukratives Geschäft.

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Kategorien:
Bildung · Rechtliches


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