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Gesetze und Vorschriften

Paragraph, Gesetze, pixabayQuelle: pixabay

Was Betriebe jetzt beachten müssen

Nachhaltigkeit gewinnt auch im rechtlichen Kontext zunehmend an Bedeutung. Für Gastronomiebetriebe ergeben sich daraus neue Anforderungen – insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Verpackung und Betrieb.
Was besagen die offiziellen ESG (Environmental Social Governance) Vorschriften? *
Welche Gesetze sind zu beachten?

  • Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

EmpCo-Richtlinie

Ab dem 27. September 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Nachhaltigkeitsaussagen. Diese müssen klar, nachvollziehbar und belegbar sein.

 Mehr zur EmpCo-Richtlinie.

Mehrwegangebotspflicht

Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, bei Take-away-Angeboten Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.
Zum Verpackungsgesetzt/ Mehrwegspflicht in der Gastronomie

Einwegkunststoff-Richtlinie

Bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff sind verboten oder eingeschränkt. Ziel ist die Reduktion von Verpackungsmüll.

Mehr Informationen zur Regelung für Einwegprodukte aus Kunststoff

Bio-Kennzeichnung (Außer-Haus-Verpflegung)

Für die Verwendung und Kennzeichnung von Bio-Zutaten und -Erzeugnissen in der Außer-Haus-Verpflegung gelten spezifische Vorgaben. Diese betreffen insbesondere die transparente Auslobung von Bio-Anteilen in Speisen und Angeboten.

Zur Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Erzeugnissen in der Außer-Haus-Verpflegung

Kommende Richtlinien und Vorgaben
Übersicht zu geplanten oder sich in Umsetzung befindlichen EU-Regelungen.

2026 – EU-Frühstücksrichtlinie: Zur Herkunft von Honig, Säften, Konfitüren und Trockenmilch

2026 –Verpackungsverordnung (PPWR): ab August 2026 treten neue Vorgaben für Verpackungen in Kraft. Ziel ist es, Verpackungen kreislauffähiger zu machen und den Mehrweg zu stärken.

ab 2030 – Verbot von Mini-Shampoo – und Duschgelflaschen

Reduktion von Lebensmittelabfällen: Die EU führt verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein. Gastronomiebetriebe werden stärker in Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion einbezogen.

 

Weitere Informationen zu Rechtsfragen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Quelle: TTG
Alexandra Rittweger
Thüringer Tourismus GmbH

Innovation & Qualität
Themenkoordination Nachhaltigkeit

Quelle: Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Ricarda Wolff
IHK Südthüringen

Referentin Tourismus

+49 3681 362205
 
 
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