Was Betriebe jetzt beachten müssen
Nachhaltigkeit gewinnt auch im rechtlichen Kontext zunehmend an Bedeutung. Für Gastronomiebetriebe ergeben sich daraus neue Anforderungen – insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Verpackung und Betrieb.
Was besagen die offiziellen ESG (Environmental Social Governance) Vorschriften? *
Welche Gesetze sind zu beachten?
- Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), In diesem Artikel erfahren Sie mehr.
EmpCo-Richtlinie
Ab dem 27. September 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Nachhaltigkeitsaussagen. Diese müssen klar, nachvollziehbar und belegbar sein.
Mehrwegangebotspflicht
Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, bei Take-away-Angeboten Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.
Zum Verpackungsgesetzt/ Mehrwegspflicht in der Gastronomie
Einwegkunststoff-Richtlinie
Bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff sind verboten oder eingeschränkt. Ziel ist die Reduktion von Verpackungsmüll.
Mehr Informationen zur Regelung für Einwegprodukte aus Kunststoff
Bio-Kennzeichnung (Außer-Haus-Verpflegung)
Für die Verwendung und Kennzeichnung von Bio-Zutaten und -Erzeugnissen in der Außer-Haus-Verpflegung gelten spezifische Vorgaben. Diese betreffen insbesondere die transparente Auslobung von Bio-Anteilen in Speisen und Angeboten.
Zur Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Erzeugnissen in der Außer-Haus-Verpflegung



























