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Touristische Beschilderung

 

Hinweise zur Beschilderung außerhalb von Bundesautobahnen touristisch bedeutsamer Ziele an Straßen mit Zeichen 386 Straßenverkehrs-Ordnung

Die bundesweit gültige „Richtlinie für die touristische Beschilderung“ (RtB) bildet die Grundlage für eine einheitliche Beschilderung an Straßen für touristisch bedeutsame Ziele.

Ergänzend dazu hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft  gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft und der Thüringer Tourismus GmbH einen Fragebogen zur Bewertung der Ziele erarbeitet. Dieser Fragebogen ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller auszufüllen und vom zuständigen Tourismusverband bzgl. der Angaben auf Plausibilität zu bestätigt. Der Fragebogen ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde einzureichen.

Für Regionen/Städte, die mit dem Fragebogen nicht beurteilt werden können, erfolgt eine gesonderte Bewertung. Ein vom Antragsteller begründeter Antrag auf touristische Beschilderung (einschließlich Beschilderungsvorschlägen) ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine touristische Beschilderung grundsätzlich gegeben sind. Wurde dies festgestellt, legt sie den begründeten Antrag dem für Verkehr zuständigen Ministerium zur Bewertung vor. Dieses bewertet die touristische Bedeutung unter Einbeziehung weiterer fachkundiger Stellen.

Die abschließende Entscheidung über Art und Umfang der Beschilderung trifft die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde mit der verkehrsrechtlichen Anordnung.

 
 

Antragstellung – Straßenverkehrsbehörde

Zur Antragstellung bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Fragebogen Touristische Beschilderung
  • Bestätigung vom zuständigen Tourismusverband bzgl. der Angaben auf Plausibilität
  • Vorschlag zur Streckenführung mit Standorten der Wegweiser unter Beachtung und Integrierung in die vorhandene Wegweisung
  • Entwurf des gewünschten Schildes

Die Entscheidung über Art und Umfang der Beschilderung trifft die untere Straßenverkehrsbehörde mit der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Regionale Tourismusverbände

Regionalverbund Thüringer Wald e.V.
Thüringer Tourismusverband Jena-Saale-Holzland e.V.
Rhön GmbH
Tourismusverband Südharz Kyffhäuser e.V.
Tourismusverband Vogtland e.V.
Welterberegion Wartburg Hainich e.V.
HVE Eichsfeld Touristik e.V.
Tourismusverband Altenburger Land e.V.

Untere Straßenverkehrsbehörden in Thüringen:

  • 17 Landratsämter sowie folgende Städte:
  • Altenburg, Apolda, Arnstadt, Bad Salzungen, Bad Langensalza, Eisenach, Eisenberg, Erfurt, Gera, Gotha, Heiligenstadt, Hildburghausen, Ilmenau, Jena, Meinigen,  Mühlhausen, Nordhausen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmalkalden, Schmölln, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Suhl, Waltershausen, Weimar, Zella-Mehlis, Zeulenroda‑Triebis

jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich.

Unterrichtungstafeln an der Autobahn

Touristische Unterrichtstafeln haben nur eine hinweisende und keine wegweisende Funktion.
Ihr Ansprechpartner
Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Ost

Seit dem 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost die örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Entscheidung über den Antrag erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB, Ausgabe 2008, Verkehrsblatt, Heft 7/2009).

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