Durch die Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung müssen die 14 häufigsten Auslöser einer Lebensmittel-Allergie oder -Unverträglichkeit auf dem Etikett eines verpackten Lebensmittels stehen, auch wenn nur kleinste Mengen eingesetzt werden.
Noch ist die Kennzeichnung nicht in allen Betrieben umgesetzt. In der Praxis gibt es viele Fragen zur Umsetzung. Aber die Allergiker fragen bereits nach und es wird auch seitens der Behörden bereits kontrolliert. In der Kennzeichnung der Allergenen Stoffe liegt natürlich, neben dem bürokratischen Aufwand der damit verbunden ist, eine Chance für die gastgewerblichen Betriebe.
Wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert, was im Einzelnen zu beachten ist und wo die Chancen liegen erfahren Sie im Seminar „Kennzeichnung der Allergenen Stoffe“ Ihres DEHOGA Thüringen.
Schwerpunkte dieses Kurses sind:
- Die 14 häufigsten Allergieauslöser
- Möglichkeiten des Ersatzes durch andere Produkte
- Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Gastronomie
- Praktische Tipps für den Alltag