Der DTV gab die Empfehlung, die DTV-Klassifizierung für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer sowie die i-Marke Prüfungen bis auf Weiteres auszusetzen. Diese Empfehlung ist zum Schutz der Prüfer und Gastgeber ausgesprochen worden.
Wenn vor Ort allerdings die Möglichkeit besteht, eine DTV-Klassifizierung ohne direkten Kontakt mit dem Gastgeber durchzuführen, so liegt die Entscheidung – im Rahmen der Verordnungen der Bundesländer – beim Prüfer bzw. dessen Vorgesetzten.
Wenn dem Prüfer bspw. durch Vermittlungstätigkeiten Zutritt zu einer Unterkunft gewährt und der Gastgeber mit der DTV-Klassifizierung ohne seine Anwesenheit einverstanden ist, so kann die Klassifizierung durchgeführt werden.
DTV-Klassifizierungen, die aktuell auslaufen, behalten zunächst bis zum 30.06.2020 ihre Gültigkeit (bis eine erneute Überprüfung wieder möglich ist). Sobald eine Klassifizierung abgeschlossen und gesendet wird, erhält diese selbstverständlich das entsprechende, korrekte Gültigkeitsdatum.