Wie die Thüringer Aufbaubank mitteilt, gilt seit dem 1. Januar 2024 ein vorläufiger Antragsstopp für GRW-Anträge. Alle nicht bewilligten Anträge werden nach Inkraftsetzung der neuen GRW-Richtlinie nach den ab 1. Januar 2024 geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen bewertet. Bereits zugesagte GRW-Zuschüsse sind nicht betroffen. Abrufanträge können weiter gestellt werden.
Die Thüringer Aufbaubank informiert, sobald Antragstellungen wieder möglich sind.
Beratung zu den Fördermitteln erhalten Sie bei den Kollegen der Thüringer Aufbaubank bei Ihren Ansprechpartnern der Industrie-und Handelskammern.