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Aktualisierte Thüringer Covid19-Verordnung tritt in Kraft

Die Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 liegt in aktualisierter Fassung vor und kommt mit dem 13.05.2020 zur Anwendung. 

Damit verbunden sind Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte und die Beibehaltung der Abstandsregeln. 

Öffnung folgender Angebote

Zum 15.05.2020

  • Gaststätten und Übernachtungsangeboten von Beherbergungen zu touristischen Zwecken 

Zum 01.06.2020

  • Fitnessstudios,
  • Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Badeseen, Thermen und Gradierwerke, soweit jeweils unter freiem Himmel,
  • Vereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen.

Weiterhin geschlossen oder untersagt bleiben u.a. 

  • Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos, soweit in geschlossenen Räumen, (vom Land geförderte Theater und Orchester stellen Spielbetrieb im Innenbereich bis  31.08.2020 ein)
  • Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, soweit in geschlossenen Räumen,
  • Saunen und Thermen, soweit in geschlossenen Räumen,
  • Tanzlustbarkeiten und Diskotheken,
  • Reisebusveranstaltungen sind untersagt,
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche Veranstaltungen bis zum 31. 08. 2020.

 

Für die Inbetriebnahme von Angeboten ist ein Hygiene-, Abstands- und Infektionsschutzkonzept vorzuhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. 

Infektionsschutzkonzepte müssen unter anderem Folgendes enthalten:

  • Angaben zur genutzten Raumgröße in Gebäuden,
  • Angaben zur begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel,
  • Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung,
  • Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung,
  • Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands,
  • Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs,
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln,
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.

Die  aktuelle Thüringer Verordnung tritt am 13. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.

Informationen und Handreichungen für die Erstellung von Hygienekonzepten finden Sie im Bereich Maßnahmen zum Wiedereinstieg



Der Inhalt dieses Artikels wurde uns von einem externen Partner zugeliefert.
E-Mail: redaktion-tnt@thueringen-entdecken.de
Kategorien:
Corona · Strategie · TTG


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