Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trifft unter anderem Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Im Unternehmen muss daher ein deutlich sichtbarer und gut lesbarer Aushang an einer für jedermann zugänglichen, einsehbaren Stelle angebracht werden. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen.
Rechtsgrundlage: Jugendschutzgesetz