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Jugendschutz

JugendschutzgesetzQuelle: TTG

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trifft unter anderem Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.

Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Im Unternehmen muss daher ein deutlich sichtbarer und gut lesbarer Aushang an einer für jedermann zugänglichen, einsehbaren Stelle angebracht werden. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen.

Rechtsgrundlage: Jugendschutzgesetz

Ihre Ansprechpartner

Quelle: TTG
Dirk Ellinger
DEHOGA Thüringen e.V.

Hauptgeschäftsführer

+49 361 590780
 
 
Quelle: Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Ricarda Wolff
IHK Südthüringen

Referentin Tourismus

+49 3681 362205
 
 
Quelle: IHK Erfurt/Michael Reichel
Susanne Sturm
IHK Erfurt

Betriebsberatung Gastgewerbe Tourismus

+49 361 3484205
 
 
 
Quelle: IHK Ostthüringen zu Gera
Sabrina Sobek
IHK Ostthüringen zu Gera

Standortpolitik, Gründung und Förderung

+49 365 8553-111
 
 

Weitere Informationen

Musteraushang_Jugendschutzgesetz

 

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