Mit der Förderrichtlinie “Integrierte Ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (ILE/REVIT)” werden auch “Kleinstunternehmen zur Grundversorgung im ländlichen Raum” gefördert. Damit sollen die Grundversorgung und die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den ländlichen Regionen weiter verbessert werden.
Betriebe der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Mio. Euro, wenn sie ihre Güter oder Dienstleistungen überwiegend regional (regelmäßig innerhalb eines Radius von 50 km um die Betriebsstätte) anbieten oder erbringen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter und Beratungsdienstleistungen gewährt.
Die Investitionssumme muss mindestens 10 TEUR betragen.
Die Zuwendung wird bis zu 45 % der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt. Bei Investitionen, welche die Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie (LEADER) fördern, kann der Fördersatz um bis zu 10 Prozentpunkte angehoben werden. Für die Gewährung des ILE-Bonus der jeweils zuständigen LEADER-RAG ist ein Antrag bei der zuständigen LEADER-RAG zu stellen.