Was ändert sich mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Anbieter touristischer Leistungen. Reisebüros, Beherbergungsbetriebe oder Tourist-Informationen sind von der Richtlinie genauso betroffen wie klassische Reiseveranstalter.
In unserer kostenfreien Infoveranstaltung werden wir u.a. folgenden Fragen nachgehen:
- Für wen gilt das neue Pauschalreiserecht, für wen nicht?
- Wer wird unter welchen Umständen zum Reiseveranstalter? Was gibt es zu beachten?
- Was ist unter verbundenen Reiseleistung zu verstehen?
- Wann und vom wem muss eine Insolvenzabsicherung vorgelegt werden?
- Worüber muss der Gast informiert werden?
- Welche Gefahren lauern in der Praxis?
Als Referentin konnten wir Frau Anja Smettan-Öztürk, eine ausgewiesene Expertin für Reiserecht, gewinnen.