Unternehmen sind in Deutschland verpflichtet, ihre steuerrelevanten Daten für den Zugriff durch die Betriebsprüfung maschinell auswertbar zu archivieren und zeitnah zugänglich zu machen.
Die Finanzverwaltung richtet bei Betriebsprüfungen aktuell verstärkt den Fokus auf vorhandene (elektronische) Kassensysteme. Es wird unterstellt, dass mithilfe moderner Registrierkassen Umsätze verkürzt und Steuern hinterzogen werden. Deshalb bestehen umfangreiche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, insbesondere natürlich für die digitalen Unterlagen. Bereits kleinste Aufbewahrungsfehler, auch von Bedienungsanleitungen, Programmierungen usw. können erhebliche Folgen (Zuschätzungen) haben.
Zum 31.12.2016 läuft eine Übergangsfrist ab, in der seit 2010 elektronische Registrierkassen um- oder aufgerüstet (hätten) werden müssen, um den Anforderungen eines BMF-Schreibens (Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften) zu genügen.
Die IHK Südthüringen informiert darüber, was Unternehmer bei der digitalen Betriebsprüfung erwartet, wie sie sich auf die elektronische Betriebsprüfung vorbereiten können und welche Unterstützung ihr Steuerberater dabei bieten kann. Großes Gewicht liegt bei der Veranstaltung auf dem Themenblock Kasse und Kassenführung.
Um Voranmeldung zur Veranstaltung wird bis zum 22. November gebeten.