Alle Beherbergungsbetriebe, die ihr Angebot auf die Bedürfnisse von Radtouristen ausgerichtet haben, können das Zertifikat für fahrradfreundliche Unterkünfte beantragen.
Es gibt drei verschiedene Zertifikatsarten:
Die Dauer der Gültigkeit ist nicht festgelegt und besteht solange wie keine Kündigung seitens des Beherbergungsbetriebes eingeht.
Im 3-Jahresrhythmus werden die Kriterien vor Ort durch geschulte Partner geprüft.
Vorübergehend vereinfachtes Zertifizierungsverfahren (noch bis Ende 2021):
Aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemielage werden die Qualitätsprüfungen der bestehenden Betriebe bis auf Weiteres ausgesetzt.
Allerdings besteht seit Mai 2020 die Möglichkeit der Online-Zertifizierung für neue Betriebe. Das vereinfachte Zertifizierungsverfahren wird bis Ende 2021 verlängert. Grundlage dafür ist ebenso die im Erhebungsbogen gegebene Selbstauskunft zur Einhaltung der Mindest- und Zusatzkriterien. Zudem müssen zu einigen Mindestanforderungen entsprechende Bildnachweise geliefert werden.
Nähere Informationen nach Eingang der Anmeldeunterlagen durch das entsprechende Bett+Bike Regionalmanagement.
Aufbauend auf den Bett + Bike-Mindestanforderungen gibt es die Zusatzzertifizierung Bett + Bike Sport für Unterkünfte, die insbesondere auch die Zielgruppen Mountainbiker und Rennradfahrer ansprechen möchten.
Hier können Sie die Bett + Bike Anmeldeunterlagen (je Bundesland) herunterladen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Sachsen e.V.
Frau Janine Häser
Bautzner Str. 25
01099 Dresden
bettundbike@adfc-sachsen.de
Thüringer Tourismus GmbH
Christiane Lögering
Tel: +49 361 3742246
c.loegering@thueringen-entdecken.de