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Rechtliche Rahmenbedingungen

Wie überall gilt es auch bei einer Plattform wie dem Tourismusnetzwerk Thüringen gewisse rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Insbesondere dürfen durch die Bereitstellung von Text-, Bild- und Filmmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei allen Medien ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Bild- und Fotorechte zur Veröffentlichung auf der Plattform vorhanden sind. Die Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen sind zu wahren und etwaige Einwilli­gungen zur Darstellung vorab einzuholen.

An dieser Stelle deshalb nochmals die Grundlagen zu Urheber- und Persönlichkeitsrecht:

 

Urheberrecht

Prinzipiell ist jedes Werk (z.B. Text, Bild, Film) urheberrechtlich geschützt und darf nur mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden. Urheberrechte gelten auch im Internet. Überprüfen Sie also bei jedem Inhalt, der öffentlich gemacht wird, folgende Punkte:

  • Sind die Inhalte mein eigenes (geistiges) Eigentum und verletzen nicht die Rechte Dritter?

Wenn ja, kann der Inhalt geteilt werden (gilt für Fotos gleichermaßen wie für Text oder Videos).

  • Räumt der Urheber der Inhalte die freie Nutzung an den Inhalten ein?

Wenn ja, kann der Inhalt geteilt werden, falls nicht, müssen eventuell Lizenzen beachtet werden.

  • Sind die Fotos mit Lizenzen versehen?

Wenn ja, müssen Sie sich über die jeweiligen Lizenzen informieren und wie mit der Weiternutzung umgegangen werden soll.

Sollten Sie unsicher sein, ob der Urheber die Inhalte zur freien Nutzung freigegeben hat, fragen Sie im Zweifelsfall nach und holen sich die ausdrückliche Erlaubnis zur Nutzung ein. Vergessen Sie nicht, bei der Veröffentlichung fremder Inhalte einen Hinweis auf den Urheber zu setzen.

 

Persönlichkeitsrechte

Auch Personen und deren Rechte sind im Internet zu beachten. Dies gilt insbesondere bei Bildern oder Videos. Werden Personen auf Bild- oder Tonträgern identifizierbar abgebildet, so muss ggf. deren Einverständnis zu der beabsichtigten Nutzung eingeholt werden.

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und wo Fotos von ihm veröffentlicht werden. Stellen Sie bei Bildern oder bei Videos deshalb immer vor der Veröffentlichung sicher, dass die Personen auf dem Bild Ihnen die Rechte zur Veröffentlichung eingeräumt haben.

Bei Kindern ist die Rechtslage noch strenger. Will man hier absolut sicher gehen, so sind die Unterschriften beider Elternteile notwendig.

Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es, allerdings sind diese teilweise sehr differenziert zu betrachten und die Übergänge fließend, sie sollten deshalb nur bei Erfahrung und genauer Kenntnis eingesetzt werden. Beispiele dafür sind Bilder von öffentlichen Ereignissen oder von Landschaften, auf denen Personen lediglich schmückendes Beiwerk auf dem Foto darstellen.

Wie oben gilt deshalb: Falls Sie unsicher sind, fragen Sie bei den abgebildeten Personen lieber nach, ob das Bild veröffentlicht werden darf und holen Sie das schriftliche Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder ein.

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