Abschaffung des Besonderen Meldescheins für Deutsche Staatsangehörige
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wurde 2021 vereinbart, die analoge Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen abzuschaffen, wo möglich, und vollständig auf digitale Verfahren umzustellen. Im Sommer 2023 informierte das Bundesinnenministerium, dass die Meldepflicht für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger abgeschafft werden soll. Mitte März 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung der Besonderen Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2024 der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Ferienzimmer, Ferienwohnung oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.
FAQs zur geplanten Abschaffung
Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat Antworten auf die aktuell brennendsten Fragen aufbereitet. Besprochen werden Fragen zur Statistikmeldung, aber auch der Einzug von Kur- und Tourismusbeiträgen.
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Änderung der Kur- und Tourismusabgabesatzung
Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) empfehlen die jeweiligen Kur- oder Tourismusabgabesatzungen zu prüfen. Es ist möglich, dass die Satzung inhaltlich angepasst werden muss, sofern sie bestimmte Formulierungen enthält. Hierfür haben sie eine Handreichung erarbeitet, die aufzeigt, bei welchen Formulierungen Änderungsbedarf besteht. Zugleich gibt das Papier Empfehlungen für Neuformulierungen.
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Handlungsempfehlungen für Beherbergungsbetriebe, Städte und DMOs
Die „Nationale Plattform Zukunft des Tourismus“ hat eine Handreichung mit Handlungsempfehlungen für
- Städte, Kommunen und DMOs
- Beherbergungsbetriebe
- Technologieunternehmen
erstellt. Jetzt Handreichung herunterladen.
Elektronischer Meldeschein
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist.
Ein FAQ von AVS, Spirit Legal und DTV erklärt, was dabei beachtet werden muss und welche Möglichkeiten es zur Umsetzung gibt.
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In der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ arbeitet der DTV zusammen mit dem IHA und AVS in einer Initiativgruppe an Datenstandards für den digitalen Check-In-Prozesse in Zusammenhang mit den Daten für Tourismusbeiträge, Gästekarten und Statistikmeldungen.