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Zusatzstoffkennzeichnung

Vielen Lebensmitteln werden zum Zwecke der Konservierung, des besseren Aussehens oder aus technologischen Gründen Konservierungsstoffe, Farbstoffe und andere Stoffe zugesetzt.

Diese müssen in Speise- und Getränkekarten sowie auf Aushängen angegeben werden. Bei der Erstellung der Karte empfiehlt es sich, in den Zutatenverzeichnissen zu prüfen, ob kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe aufgeführt sind. Bei Produkten ohne Zutatenverzeichnis, z.B. bei offenen Lebensmitteln, sollten beim Lieferanten Informationen über die jeweiligen kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe eingeholt werden.

Die Information darf seit 2021 auch in mündlicher Form erfolgen.

Rechtsgrundlagen:

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe vom 16.12. 2008

Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZzulV vom 29.01.1998 (BGBl I S. 230)

Weitere Informationen

IHK Erfurt

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