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Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz©Quelle: TTG

Das Gesetz regelt das Rauchverbot u.a. für alle Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes, d.h. für Schank- und Speisewirtschaften, die Speisen und / oder Getränke anbieten. Es hängt nicht davon ab, ob die Einrichtung dauerhaft oder nur zeitweilig geöffnet ist.

Ausgenommen vom Rauchverbot sind Ein-Raum-Gaststätten unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Gaststätte besteht nur aus einem Raum,
  • die Gastfläche beträgt weniger als 75 m²,
  • es werden keine zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten,
  • Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt und
  • am Eingangsbereich ist die Gaststätte deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet und es ist darauf hingewiesen, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben (Beispiel: Rauchergaststätte – kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren).

Schaffung von Raucherräumen

  • Das Rauchen darf in einem Nebenraum gestattet werden (bauliche Trennung von den übrigen Räumen).
  • In Diskotheken darf ebenfalls ein Raucherraum eingerichtet werden, sofern sich in diesem Raum keine Tanzfläche befindet.

Kennzeichnungspflichten

Auf das Rauchverbot muss durch Hinweisschilder am Eingang deutlich sichtbar aufmerksam gemacht werden. Der Raucherraum muss als solcher deutlich gekennzeichnet sein.

Zuständigkeit für die Einhaltung des Rauchverbotes

Der Inhaber / Betreiber des Objektes ist für die Einhaltung verantwortlich. So müssen Gäste, die unerlaubt rauchen, gebeten werden, das Rauchen einzustellen oder zum Verlassen der Einrichtung aufgefordert werden.

Rechtsgrundlage: Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz – ThürNRSchutzG), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 13 vom 28.12.2007

Ihre Ansprechpartner

Dirk Ellinger
DEHOGA Thüringen e.V.

Hauptgeschäftsführer

Susanne Sturm
IHK Erfurt

Betriebsberatung Gastgewerbe Tourismus

+49 361 3484205
 
 
 
Ricarda Wolff
IHK Südthüringen

Referentin Tourismus

+49 3681 362205
 
 
 
Sabrina Sobek
IHK Ostthüringen zu Gera

Standortpolitik, Gründung und Förderung

+49 365 8553-111
 
 
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