Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit liegt in der Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmer. Sie haben danach ein Kontroll- bzw. Überwachungssystem in ihrem Betrieb einzuführen, das anhand einer betriebsabhängigen Gefahrenanalyse hinreichende Kontrollmechanismen vorsieht, so dass gesundheitliche Gefahren für die Gäste sicher vermieden werden können. Die Kontrollen der Veterinär- und Lebensmittelämter ersetzen diese Eigenkontrolle der Unternehmer nicht.
Rechtsgrundlagen:
VO (EG) 178/2002 – Basisverordnung