Seit dem 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Einen Praxisleitfaden zum neuen Reiserecht im Inlandstourismus hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) erstellt.
Praxisleitfaden EU-Pauschalreiserecht (DTV) (454.1 KiB)
Merkblätter für verschiedene Zielgruppen:
Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)
Infoblatt Reiserecht für Reisemittler (109.4 KiB)
Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)
Infoblatt Reiserecht DMO (101.3 KiB)