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EU-Pauschalreiserichtlinie

EU Pauschalreiserecht©Quelle: TTG

Seit dem 1. Juli 2018 gelten neue reiserechtliche Vorschriften in Deutschland, die sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismusinformationsstellen betreffen. Damit wird die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Die Covid-19-Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.

Im Zuge der Pandemie wurde außerdem ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schließen.
 
Mehr Informationen zum Deutschen Reisesicherungsfonds

Merkblätter für verschiedene Zielgruppen:

Infoblatt Reiserecht für Gastgeber (188.0 KiB)


DIHK Infoblatt Reiserecht Vermittler (229.6 KiB)


Infoblatt Reiserecht für Veranstalter (273.5 KiB)


Infoblatt Reiserecht DMO (101.3 KiB)

Ihre Ansprechpartner

Dirk Ellinger
DEHOGA Thüringen e.V.

Hauptgeschäftsführer

Ricarda Wolff
IHK Südthüringen

Referentin Tourismus

+49 3681 362205
 
 
 
Susanne Sturm
IHK Erfurt

Betriebsberatung Gastgewerbe Tourismus

+49 361 3484205
 
 
 
Sabrina Sobek
IHK Ostthüringen zu Gera

Standortpolitik, Gründung und Förderung

+49 365 8553-111
 
 

Einen Praxisleitfaden zum neuen Reiserecht im Inlandstourismus hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) erstellt.

Praxisleitfaden EU-Pauschalreiserecht (DTV) (454.1 KiB)

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