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EU-Datenschutz-Grundverordnung

Jedes Unternehmen, das Kunden-/Gästedaten, Lieferantendaten und/oder Arbeitnehmerdaten verarbeitet, verarbeitet damit personenbezogene Daten und muss deshalb die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung umsetzen, die seit dem 25. Mai 2018 gilt.

Im folgenden Link finden Sie anhand eines Musterunternehmens einen Überblick, in welchen Bereichen Anpassungsbedarf bestehen kann.

Datenschutz-Grundverordnung erklärt an einem Musterbeispiel 

Hilfreich sind vor allem auch die Handreichung für kleine Unternehmen und Vereine. Dort finden Sie Muster für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie Checklisten für bestimmte Branchen, z. B. Hotel, Einzelhandel, Onlineshop etc.

Auch die thüringische Aufsichtsbehörde, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), hat viel Informationsmaterial auf seiner Homepage eingestellt.

 

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