Zur nachhaltigen Verbesserung der Thüringer Tourismuswirtschaft werden Investitionen zur Förderung des Tourismus und nicht investive Maßnahmen mit touristischer Relevanz und dem Ziel, die Angebotsqualität im Thüringer Tourismus zu verbessern gefördert. Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA), Teil II gefördert werden können, sind im Landesprogramm nicht förderfähig.
Als vorhabensbezogener, nicht rückzahlbarer Zuschuss werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Fördersatz bei Gebietskörperschaften und bei Vorliegen eines besonders wichtigen Landesinteresses bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Landesprogramm-Tourismus