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Landesprogramm Tourismus

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus

Was wird gefördert?

Zur nachhaltigen Verbesserung der Thüringer Tourismuswirtschaft werden Investitionen zur Förderung des Tourismus und nicht investive Maßnahmen mit touristischer Relevanz und dem Ziel, die Angebotsqualität im Thüringer Tourismus zu verbessern gefördert. Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA), Teil II gefördert werden können, sind im Landesprogramm nicht förderfähig.

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse mit eigener Rechtsfähigkeit,
  • juristische Personen, die keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen und die Bedingungen der §§ 51 – 68 AO erfüllen,
  • Tourismusmarketingorganisationen und im Tourismus tätige Verbände, Vereine und Stiftungen (für nicht investive Maßnahmen).

Wie viel wird gefördert?

Als vorhabensbezogener, nicht rückzahlbarer Zuschuss werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Fördersatz bei Gebietskörperschaften und bei Vorliegen eines besonders wichtigen Landesinteresses bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Landesprogramm-Tourismus

 

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