Menü
Lade Veranstaltungen

Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Speiselieferungen zu sonstigen Leistungen

« Alle Veranstaltungen

27. Apr 2017 | 8:30 - 13:00

|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)

Eine Veranstaltung um 8:30 Uhr am 14. Nov 2017

Durch die deutsche Rechtsprechung des höchsten deutschen Finanzgerichts, dem Bundesfinanzhof, hat dieser nach Vorlage bei dem europäischen Gerichtshof das Thema Lieferung von Lebensmitteln erneut entschieden. Daraufhin hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben zur Beurteilung relevanter Fälle mit umfassenden Beispielen erlassen und dieses am 20.03.2013 veröffentlicht.

Um die Regelungen in der Praxis umzusetzen, bietet Ihnen Ihr DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM dieses Seminar an.

Schwerpunkte dieses Kurses sind:

  • Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
  • Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
  • Besteuerung des Außer-Haus-Geschäftes
  • Abgrenzung zwischen Lieferung von Lebensmitteln und sonstigen Leistungen
  • Anwendungsfragen (Lieferung Kaltes Buffet, Essen auf Rädern, Schulspeisung)

Der Kurs richtet sich an alle Gastronomen, Caterer, Bringedienste, Schulversorger..

Details

Datum:
27. Apr 2017
Zeit:
8:30 - 13:00
Kategorien:
,

Veranstalter

HOGA GASTGEWERBE SERVICE GMBH
Telefon
+49 361 5907814
E-Mail
arlette.mengs@dehoga-thueringen.de
Veranstalter-Website anzeigen

Weitere Angaben

Dozent
Dirk Ellinger
Lernform
Präsenzunterricht
Ansprechpartner
Arlette Mengs
Gebühr
90 € für DEHOGA Mitglieder/ 104 € für DEHOGA Nicht-Mitglieder
Mwst.
incl. MwSt.

Veranstaltungsort

DEHOGA Thüringen Kompetenzzentrum
Witterdaer Weg 3
Erfurt, 99092 Deutschland
Google-Karte anzeigen
Telefon
+49 361 420740
Veranstaltungsort-Website anzeigen