Durch die deutsche Rechtsprechung des höchsten deutschen Finanzgerichts, dem Bundesfinanzhof, hat dieser nach Vorlage bei dem europäischen Gerichtshof das Thema Lieferung von Lebensmitteln erneut entschieden. Daraufhin hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben zur Beurteilung relevanter Fälle mit umfassenden Beispielen erlassen und dieses am 20.03.2013 veröffentlicht.
Um die Regelungen in der Praxis umzusetzen, bietet Ihnen Ihr DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM dieses Seminar an.
Schwerpunkte dieses Kurses sind:
- Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
- Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
- Besteuerung des Außer-Haus-Geschäftes
- Abgrenzung zwischen Lieferung von Lebensmitteln und sonstigen Leistungen
- Anwendungsfragen (Lieferung Kaltes Buffet, Essen auf Rädern, Schulspeisung)
Der Kurs richtet sich an alle Gastronomen, Caterer, Bringedienste, Schulversorger..