Zum 31. Dezember läuft eine Übergangsfrist ab, in der seit 2010 elektronische Registrierkassen ggf. um- oder aufgerüstet werden müssen, um den Anforderungen zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften zu genügen. Künftig müssen die sogenannten Grundaufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium archiviert werden.
Die Informationsveranstaltung “Steuerliche Anforderungen an Bargeschäfte und Kassensysteme” in der IHK Erfurt soll Ihnen einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Anforderungen geben. Im Vordergrund stehen praktische Hinweise zur Umsetzung.