Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen be- und verarbeitet werden, die ihrer Tätigkeit entsprechend in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult wurden. Grundlage ist die sogenannte “Basis-Hygieneverordnung” , EU-Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004.
- Gefährdungen durch Mikroorganismen, Schädlingsbefall und andere Verunreinigungen
- Hygiene bei der Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln, betriebliche Eigenkontrollen nach den Grundsätzen des HACCP
- Personalhygiene
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote (nach Infektionsschutzgesetz)
- Korrekte Kennzeichnung / Allergene
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Das komplettes Weiterbildungsangebot finden Sie unter www.weiterbildung-ihk-erfurt.de