Das Europäische Parlament hat am 11.12.2015 die neue Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistung verabschiedet. Die Abstimmung bildet den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene. Die Umsetzung in nationales Recht wurde im Sommer 2017 abgeschlossen. Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2017 das Reiserechtsänderungsgesetz angenommen. Im Juli 2017 passierte das beschlossene Gesetz zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht den Bundesrat.
Ab 1. Juli 2018 wird das neue Recht angewendet.
Als externer Referent wird Sven Gläser vom Deutschen Tourismusverband das Hauptthema über die neue EU-Pauschalreiserichtlinie und zusätzlich über das Modul Meldepflichten besprechen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit dem Referenten Ihre speziellen Fragen zu stellen.
Anmeldung bis 29. Mai 2018