Künstliche Intelligenz trifft Recht – worauf es jetzt ankommt
Holt eure Espressotässchen raus – es wird spannend! Am 18. Februar 2026 widmen wir uns einem Thema, das viele von euch in der Praxis beschäftigt: Darf ich KI-generierte Texte oder Bilder einfach nutzen? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es?
Wir beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Inhalte aus Künstlicher Intelligenz. Hierfür haben wir Dr. Jann Cornels zum Espresso geladen. Er ist Partner bei Fechner Rechtsanwälte und berät Start-ups und etablierte Unternehmungen unterschiedlicher Größe im Werbe-, IT- und Datenschutzrecht, zum geistigen Eigentum (Urheber-, Marken- und Designrecht) sowie E-Commerce.
Zwar ersetzen wir in der Runde keine Rechtsberatung – aber wir geben euch praxisnahe Empfehlungen und Orientierung, damit ihr KI souverän im touristischen Arbeitsalltag einsetzen könnt.
Drei Quick-Wins für eure Arbeit mit KI
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KI ist kein „rechtsfreier Raum“
Inhalte aus KI-Tools unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Verantwortung für Nutzung und Veröffentlichung liegt bei euch. -
KI-Output ist nicht automatisch urheberrechtlich geschützt
Ihr könnt ihn nutzen – aber meist nicht exklusiv schützen. Andere dürfen ähnliche Inhalte erstellen und verwenden. -
Menschliche Prüfung bleibt Pflicht
KI-Inhalte sollten immer geprüft werden: fachlich, rechtlich und ethisch. Das gilt besonders für Bilder, personenbezogene Daten und sensible Themen.
Kurz – Intensiv – Anregend
Dieser Austausch lebt vom offenen Miteinander und gemeinsamen Lernen. Wir freuen uns auf Eure Erfahrungen und Fragen. Weitere Espresso-Themen: „Espresso to Know“ | Tourismusnetzwerk Thüringen


























