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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Praktische Umsetzung in Unternehmen

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19. Juni 2025 | 10:00 - 11:30

Um digitale Angebote für alle nutzbar zu machen, hat die Bundesregierung das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es enthält Regelungen zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung sind. Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen, z. B. von Webseiten, Apps, Onlineshops etc. ihre Angebote nach internationalen Standards barrierefrei zu gestalten. 

Sie erhalten eine umfassende Einführung in die neuen gesetzlichen Anforderungen und Lösungsvorschläge für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

  • Ziele und Anwendungsbereich des BFSG
  • Betroffene Produkte und Dienstleistungen
  • Pflichten für Hersteller, Händler und Dienstleistungserbringer
  • Ausnahmen und Übergangsregelungen
  • Überwachung und Sanktionen

Dieses Onlineseminar ist eine kostenfreie Kooperationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammern in Sachsen | Sachsen-Anhalt | Thüringen.

Vortragszeit: ca. 60 Minuten | Fragerunde: ca. 30 Minuten

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Veranstalter

IHK Südthüringen
Telefon
+49 3681 3620
E-Mail
info@suhl.ihk.de
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