ⓘQuelle: Deutscher Tourismusverband e.V.Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“), die in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Die neuen Regelungen sind auch für die touristische Kommunikation relevant. Aus diesem Grund sollten Unternehmen und Tourismusorganisationen prüfen, wie sie künftig mit Begriffen und Aussagen rund um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umweltverträglichkeit kommunizieren.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag zur EmpCo-Richtlinie im Tourismusnetzwerk Thüringen.
Besondere Aufmerksamkeit ist künftig unter anderem bei allgemeinen Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ erforderlich. Aber auch Aussagen zur Klimaneutralität, zur Kompensation von Emissionen, zu zukünftigen Umweltzielen und zu Nachhaltigkeitssiegeln müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Entscheidend ist insbesondere, ob die jeweilige Aussage ausreichend konkret ist und durch geeignete Nachweise belegt werden kann. Pauschale oder nicht nachvollziehbar belegte Umweltaussagen können künftig unzulässig sein.
Das betrifft nicht nur klassische Werbung, sondern beispielsweise auch Internetseiten, Broschüren, Social-Media-Beiträge und andere Kommunikationsmittel gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat gemeinsam mit TOURISMLawyers, der Thüringer Tourismus GmbH und der Tourismus Zentrale Saarland GmbH zwei neue Kompaktleitfäden entwickelt.
Die Leitfäden zeigen kurz und knapp anhand konkreter Beispiele, welche Aussagen künftig problematisch oder nicht mehr zulässig sind und welche Formen der Kommunikation weiterhin möglich bleiben. Sie sollen touristischen Akteuren dabei helfen, ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicherer und nachvollziehbarer zu gestalten.
Die Leitfäden richten sich insbesondere an:
Touristische Unternehmen und Organisationen sollten die Zeit bis zum 27.09.26 nutzen, um bestehende Kommunikationsmittel zu überprüfen. Dazu gehören insbesondere Aussagen zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimaneutralität und Umwelteigenschaften von Angeboten.
Auch verwendete Siegel, Zukunftsversprechen und Aussagen über Kompensationsmaßnahmen sollten hinsichtlich ihrer Aussagekraft und Nachweisbarkeit geprüft werden.