Bündeln, buchen, haften: Was Tourismus GmbHs wissen müssen
Ein Wochenende mit Übernachtung, Brauereiführung und Workshop – alles über eine Tourismus GmbH buchbar und zu einem Gesamtpreis. Klingt praktisch für Gäste. Aber ist die Tourist-Information damit bereits Reiseveranstalter?
Gemeinsam mit Ricarda Wolff von der IHK-Südthüringen schauen wir auf typische Fragen aus der Praxis: Wann wird das Bündeln touristischer Leistungen rechtlich kritisch? Was bedeuten „Veranstalterpflichten“ konkret? Und worauf sollten Tourismus GmbH´s achten, wenn sie Leistungen vermitteln, kombinieren oder buchbar machen?
- September 2026 | 9:00 – 9:45 Uhr
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Ausgangspunkt ist ein Praxisfall der Tourist Information Meiningen. Nach einem kurzen fachlichen Impuls bleibt Raum für Fragen, Austausch und Beispiele aus der Runde.
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