Zusätzliche Maßnahmen für touristische Wanderwege anmelden
ThüringenForst ist für die Pflege und Unterhaltung der touristischen Wanderwege gemäß der Touristischen Wanderwegekonzeption des Freistaats Thüringen verantwortlich. Für diese Aufgaben stellt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) jährlich bis zu 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den landesweiten Top-Routen (Priorität A) sowie an den regionalen Top-Routen (Priorität B). Eine Übersicht der entsprechenden Wanderwege bietet die Karte der touristischen Wanderwege.
Antragsfrist bis zum 31. Juli verlängert
Gebietskörperschaften sowie Akteure mit berechtigtem Interesse (beispielsweise Wegewarte) können den Bedarf an erforderlichen Maßnahmen beim jeweils zuständigen Forstamt anmelden.
Die eingehenden Maßnahmen werden durch ThüringenForst geprüft und, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel, in die Jahresplanung aufgenommen und umgesetzt.
Die Frist zur Anmeldung von Maßnahmen für das laufende Jahr wurde vom 31. Mai auf den 31. Juli verlängert. Damit besteht die Möglichkeit, zusätzliche Projektanträge bis spätestens 31. Juli beim zuständigen Forstamt einzureichen.
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner
Informationen zum Antragsverfahren, zu den förderfähigen Arbeiten sowie die erforderlichen Antragsunterlagen stehen im Tourismusnetzwerk zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen die zuständigen Forstämter sowie die Koordinierungsstelle bei ThüringenForst zur Verfügung:
Thomas Lemke
Gesamtkoordinator Wanderwegepflege, ThüringenForst
E-Mail: thomas.lemke@forst.thueringen.de
Telefon: 0361 574012226 oder 0152 03862516