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KI mit Haltung

KI-Richtlinie als Orientierung für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Die Thüringen Tourismus GmbH (TTG) begreift den technologischen Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) als Ausdruck einer modernen und agilen Innovationskultur. Wir sehen in diesen Technologien einen aktiven Teil unseres Weges, den Tourismus in Thüringen qualitativ und wertschöpfend weiterzuentwickeln.

Um dieses Potenzial sicher und zielführend zu entfalten, hat die Thüringer Tourismus GmbH eine KI-Richtlinie entwickelt, die das verbindliche Fundament für ihr tägliches Handeln darstellt. Sie dient als Kompass für alle Beteiligten und stellt sicher, dass technologischer Fortschritt stets Hand in Hand mit unseren Werten und Zielen sowie unseren hohen Ansprüchen an Sorgfalt, Qualität, Rechtssicherheit und Verantwortung geht.  Wir verstehen KI als Werkzeug, das uns hilft, effizienter zu werden, ohne dabei unsere Identität als Reiseland Thüringen zu verlieren.

Unsere Vision

Die TTG ist die Impulsgeberin für den Umgang mit aktuellen Veränderungsprozessen und bietet Wissensvermittlung und praxisnahe Hilfestellungen. In diesem Kontext betrachten wir KI als unterstützendes Instrument, das die menschliche Expertise dort ergänzt, wo sie Entlastung schafft oder die Beratungsqualität spürbar verbessert.

Wir nutzen KI-Anwendungen gezielt, um unsere internen Prozesse effizient zu gestalten, die Qualität unserer Datenbestände zu erhöhen und den Raum für menschliche Kreativität zu erweitern. Wir ermutigen und befähigen unsere Mitarbeitende und Partner zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Anwendung der KI. Durch den durchdachten Einsatz entlang der gesamten Customer Journey steigern wir die Gästezufriedenheit und die touristische Wertschöpfung, um Thüringen als wettbewerbsstarkes Reiseziel zukunftssicher zu positionieren.

Prinzipien und Ethik

Der Einsatz von KI-Tools bei der TTG unterliegt klaren ethischen und rechtlichen Mindestanforderungen:

  • Menschliche Fachverantwortung: Die fachliche und inhaltliche Verantwortung verbleibt ausnahmslos beim Menschen. Jede Veröffentlichung oder Nutzung von KI-Ergebnissen bedarf einer vorherigen menschlichen Prüfung. Hierbei sind insbesondere stets Qualität, Wahrheitsgehalt, Relevanz und die Einhaltung der gesetzlichen sowie ethischen Rahmenbedingungen kritisch zu prüfen.
  • Transparenz und Vertrauen: Wir bekennen uns zu einer umfassenden Kennzeichnungspflicht von Inhalten, die maßgeblich und überwiegend durch KI erzeugt wurden. KI-generierte Entwürfe und Protokolle, die noch keiner menschlichen Prüfung unterzogen wurden, sind ebenfalls immer deutlich als solche zu benennen.
  • Datenschutz und Compliance: Die Eingabe von personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen sowie sensiblen Informationen über die TTG in öffentliche KI-Modelle ist untersagt. Wir handeln bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz stets im Einklang mit der DSGVO und allen geltenden Gesetzen, wie z. B. dem EU AI Act.
  • Strategische Steuerung: Der Einsatz von KI erfolgt nicht willkürlich, sondern folgt einer strategischen Steuerung für die gesamte Organisation, um unkontrollierten Wildwuchs zu vermeiden.

Organisation und Zuständigkeiten

  • Zentrale Koordination: Als zentrale Koordinationsstelle für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz bei der TTG dient das KI-Team. Diese fachübergreifende Gruppe setzt sich aus Mitarbeitenden unterschiedlicher Abteilungen und Betriebsrat zusammen, um eine breite Expertise innerhalb der Organisation abzubilden. Das KI-Team beobachtet fortlaufend technologische Entwicklungen, dient als primäre Anlaufstelle für technologische Anfragen der Belegschaft und koordiniert den internen Wissensaustausch. Zu den Kernaufgaben gehören zudem die Vorprüfung und Bewertung neuer Tool-Anfragen sowie die regelmäßige Aktualisierung der Tool-Liste und dieser Richtlinie.
  • Die finale Einführung neuer KI-Anwendungen bedarf stets der Zustimmung durch die Geschäftsführung und den Betriebsrat.

Wofür setzen wir KI ein

Im Geschäftsbetrieb der TTG dürfen ausschließlich jene Anwendungen genutzt werden, die in einer offiziellen Tool-Liste zusammengetragen werden. (Anm.d.R. diese wird vorher von der Geschäftsführung und dem Betriebsrat genehmigt)

Die touristische Vermarktung des Reiselandes Thüringen lebt von der Authentizität und Glaubwürdigkeit. Realistische Bilder und Videos bilden daher auch in Zukunft das Fundament unserer Kommunikation. KI dient uns als wertvolles Werkzeug zur Konzeption, Gestaltung und Bearbeitung zeitgemäßer Inhalte. Sie darf jedoch nicht als Ersatz für echte Thüringer Motive, touristische Leistungsversprechen oder Erlebnisse verwendet werden.

Eine Ausnahme bilden bewusst überspitzte, satirische oder surrealistische Darstellungen, die erkennbar zu Unterhaltungszwecken (z. B. im Rahmen von Social-Media-Trends oder Kampagnen-Gimmicks) erstellt werden. Darüber hinaus können KI-generierte Medieninhalte als Ersatz für generische Stockfotos oder Stockvideos zum Einsatz kommen, zum Beispiel zur Visualisierung von saisonalen Anlässen oder als neutrale Beispielbilder in Präsentationen. Hierbei muss durch die Art der Darstellung und eine entsprechende Kennzeichnung sichergestellt sein, dass kein Irrtum über die Realität des Gezeigten entstehen kann.

KI-freie Zonen

Um die Integrität unserer Organisation und den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu wahren, ist der Einsatz von KI-Systemen in folgenden Bereichen strikt untersagt:

  • Vertrauliche Personal- und Individualprozesse: Hierzu zählen insbesondere Einstellungsgespräche, Mitarbeiterbeurteilungen, Disziplinarmaßnahmen sowie vertrauliche Beratungsgespräche.
  • Strategische Kerngeheimnisse: Hochsensible Strategiepapiere, deren unbefugte Veröffentlichung die Wettbewerbsfähigkeit der TTG massiv gefährden würde, dürfen nicht in externen KI-Systemen verarbeitet werden.
  • Rechtliche Letztentscheidungen: In allen Prozessen, in denen eine menschliche Bewertung rechtlich zwingend vorgeschrieben ist, darf die Entscheidungsgewalt nicht an eine KI delegiert werden.

Transparenz und Kennzeichnungspflichten

Wir legen Wert auf ein Maximum an Transparenz gegenüber unseren Gästen, Partnern und innerhalb unserer Belegschaft. Es gelten grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich notwendiger Kennzeichnungspflichten. Darüber hinaus haben wir folgende Regelungen getroffen:

  • Kennzeichnungsfreiheit für Texte: Schriftliche Erzeugnisse (z. B. Texte, Berichte, Korrespondenz), die unter Zuhilfenahme von KI entworfen, aber anschließend menschlich geprüft, redigiert oder fachlich finalisiert wurden, bedürfen keiner Kennzeichnung. Maßgeblich ist hierbei, dass die redaktionelle Verantwortung für den finalen Inhalt vollständig beim Menschen verbleibt.
  • Kennzeichnungspflicht für audiovisuelle Medien: Eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht besteht für Bilder, Tonaufnahmen oder Videos, die wesentlich oder vollständig mittels KI generiert oder maßgeblich manipuliert wurden. Da solche substanziellen KI-Formate nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, muss deren künstlicher Ursprung für den Betrachter sofort erkennbar sein. Eine entsprechende Kennzeichnung (“Dieses Bild wurde mittels KI generiert”) ist deutlich sichtbar vorzunehmen.
  • Dialogsysteme: Automatisierte Dialogsysteme (wie Chatbots) müssen sich gegenüber dem Nutzer sofort als technologische Systeme bzw. KI-Systeme identifizieren. Es darf zu keinem Zeitpunkt der Anschein entstehen, mit einem echten Mitarbeitenden der TTG zu kommunizieren.

Kompetenzaufbau und Wissensmanagement

Kompetenz im Umgang mit KI betrachten wir als eine zentrale Organisationsaufgabe.

Die TTG verpflichtet sich, allen Mitarbeitenden regelmäßige Schulungen anzubieten, die neben rechtlichen und fachlichen Aspekten der KI-Nutzung auch Anregungen für konkrete Anwendungsbereiche im Arbeitsalltag bieten. Darüber hinaus schaffen wir ergänzende Austauschformate, um den internen Wissenstransfer zu fördern.

Schlussbestimmungen und Sanktionen

Diese Richtlinie wird an die technologische Entwicklung angepasst. Aktualisierungen werden durch das KI-Team aktiv kommuniziert. Wir weisen darauf hin, dass die vorsätzliche Nichtbeachtung der Richtlinie, siehe hierzu vor allem Punkte „KI-freie Zonen“ sowie „Transparenz und Kennzeichnungspflichten“, arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Stetige Weiterentwicklung

Der Fortschritt im Bereich Künstliche Intelligenz ist rasant. Regelmäßig entstehen neue Tools und Systeme. Das erfordert auch eine stetige Anpassung der Richtlinie. Für aktuelle Fragestellungen und Weiterentwicklungen innerhalb der TTG hat sich ein abteilungsübergreifendes KI-Team gebildet.

KI-Richtlinie als Vorlage nutzen

Diese Richtlinie stellen wir Ihnen gerne als Orientierung und praktische Vorlage zur Verfügung. Sie kann individuell an die Anforderungen, Prozesse und Rahmenbedingungen Ihrer Organisation angepasst werden. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen, transparenten und sicheren Umgang mit KI zu fördern und gleichzeitig die Potenziale der Technologie für die touristische Arbeit nutzbar zu machen.

Mehr Infos im „Espresso to know

Weitere Informationen zur Richtlinie, zu konkreten Anwendungsfällen sowie zu aktuellen Entwicklungen rund um das Thema KI erhalten Sie in unserem nächsten Espresso am 24. Juni. Dort stellen wir die Inhalte vor, geben Einblicke in unsere Erfahrungen und beantworten Ihre Fragen. Jetzt vormerken und teilnehmen: Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und prüfen Sie, wie die bereitgestellte Richtlinie als Grundlage für den KI-Einsatz in Ihrer eigenen Organisation dienen kann.



Autor/-in: Martina Damm
Thüringer Tourismus GmbH
Umsetzungsmanagement
Telefon: +49 361 3742242
Email: m.damm@thueringen-entdecken.de
BEITRAG VOM:
16. Juni 2026

Kategorien:
Digitalisierung · DMO/LMO · Institution · Leitfäden · Rechtliches · Tourismus-Wissen · TTG · Webinar


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