Seit 2018 ist ThüringenForst im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) in der Pflege von Wanderwegen der Kategorien A und B gemäß Touristischer Wanderwegekonzeption Thüringen 2025 aktiv.
Zu beachten ist die neue Antragsfrist
Bis 31. Mai 2026 müssen die Anträge für das Jahr 2027 gestellt werden. Wegewarte und Weg und Kommunen sollten sich bis dahin mit den zuständigen Forstämtern in Verbindung setzen, um mögliche Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen zu besprechen und gemeinsam die Anträge zu stellen. Generell können Anträge jederzeit gestellt werden. Aus den bis zum genannten Datum vollständig eingereichten und im Folgenden bewilligten Antragsunterlagen erstellt ThüringenForst dann den Arbeitsplan für das kommende Jahr. Anträge, die nach der Frist ankommen, können nur bei frei werdenden Mitteln aufgenommen werden. Ansonsten werden sie erst im Folgejahr berücksichtigt.
Beantragt werden können:
- Reparaturmaßnahmen am Wegekörper (z.B. ausgespülte Wege, schwer zu passierende Feuchtstellen etc.)
- Instandsetzung bestehender Infrastruktur (Bänke, Tische, Rastplätze, Hütten, Geländer etc.)
- Freischnitt und Mäharbeiten am Weg und von Aussichten am Weg
- Aufbringen einer Feinschicht über grobem Schotter nach forstlichem Wegebau
- Beseitigung von verfallener Infrastruktur oder illegalen Mülldeponien am Weg
- Unterstützung beim Stellen von Schilderpfosten
- Abwehr von natürlichen Gefahren (wenn möglich)




























