Förderfähig sind Maßnahmen der baulichen Infrastruktur (sichere Wege, Querungen, Verkehrsberuhigung) sowie begleitende Aktivitäten (Kommunikation, Bildung, Bürgerbeteiligung).
Die Förderquote beträgt bis zu 75 %. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 % Förderung erhalten.
Bitte beachten Sie die Fristen zur Antragsstellung bis 15. Juli 2026 für Förderlinie 1 in Form von Projektskizzen bzw. bis zum 31. Juli 2026 für Förderlinie 2. Die Bewilligungen sollen bis Ende 2026 erfolgen.
Projektanträge und Skizzen können über das bewährte System easy-Online digital eingereicht werden.
Nähere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität
Das BALM bietet für beide Förderlinien mehrere anderthalbstündige Online-Sprechstunden zur Beantwortung von Fragen an (Förderlinie 1: 19. Mai 2026 und 11. Juni 2026; Förderlinie 2: 21. Mai 2026 und 09. Juni 2026). Anmeldungen sind unter den jeweiligen Links zu den Förderlinien möglich.
Sollten weitere Fragestellungen bestehen können Sie sich telefonisch (0221 5776 5699) oder per E-Mail (foerderlotse@balm.bund.de) an das BALM wenden.