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Bundesregierung bringt „Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-WM auf den Weg

Quelle: pixabay

„Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-WM

Die Bundesregierung hat für die Übertragungen der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer wieder eine befristete Verordnung vorgelegt. Diese sieht Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing-Veranstaltungen vor. Die Bundesregierung kommt damit dem Wunsch der Bundesländer nach. So soll ein Public Viewing der WM-Übertragungen auch nach 22 Uhr ermöglicht werden.

Die Fußball-WM der Männer wird in diesem Jahr vom 11. Juni bis 19. Juli in Mexiko, Kanada und den USA ausgetragen. Die Live-Übertragungen der Spiele werden damit in Deutschland eher in die späteren Abendstunden fallen. Sowohl die 72 Spiele der Vorrunde als auch die 32 Spiele der Finalrunde werden teilweise während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit stattfinden. Trotzdem wird das Interesse an öffentlichen Übertragungen, oft auch im Freien, hierzulande voraussichtlich groß sein.

Die generelle Regelung zum Lärmschutz greift grundsätzlich um 22 Uhr. Zudem gilt auch ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Lärmstörungen. Ausnahmen sind wie in diesem konkreten Falle möglich.

Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Public Viewing-Veranstaltungen erlaubt werden. Die Fußball-Weltmeisterschaft ist mit 104 Spielen an 34 Tagen, verschiedenen Zeitzonen und vielen Anstoßzeiten sehr umfangreich. Deshalb muss jede Veranstaltung einzeln geprüft werden. Die zuständige Behörde vor Ort entscheidet dann nach sorgfältiger Abwägung, ob sie erlaubt wird.

Während der Turnierdauer von 39 Tagen wird es 104 Spiele geben und fünf spielfreie Tage. Anders als bei früheren Turnieren ist der Anteil der Spiele, die in der Nachtzeit stattfinden, besonders hoch. Als Nachtzeit gilt in Deutschland der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit. Die vier häufigsten Anstoßzeiten sind 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele).

Die insgesamt drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen um 19 Uhr und zwei Spiele um 22 Uhr. Das Finale, Halbfinale und Spiel um Platz 3 beginnen um 21 beziehungsweise 23 Uhr.

Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder: Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist die zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. 



BEITRAG VOM:
7. April 2026

Kategorien:
Beherbergung · Gastronomie · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Rechtliches


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