ⓘQuelle: pixabayMit der neuen EU-Richtlinie EmpCo („Empowering Consumers“, EU 2024/825) setzt die Europäische Union ein deutliches Zeichen gegen Greenwashing und Social Washing. Ziel ist es, Verbraucher und Verbraucherinnen künftig besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und glaubwürdige, transparente Kommunikation zu stärken.
Die EmpCo-Richtlinie betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die gegenüber Verbraucher und Verbraucherinnen Nachhaltigkeitsaussagen machen – branchenübergreifend. Dazu zählen u. a. Tourismusbetriebe, Destinationen, Reiseveranstalter, Händler und Hersteller, aber auch Marketing- und Kommunikationsabteilungen sowie Agenturen.
Allgemeine Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „öko“ sind künftig nur noch mit belastbarem Nachweis zulässig. Auch unklare oder intransparente Nachhaltigkeitssiegel geraten in den Fokus. Nachhaltigkeitsversprechen müssen klar, spezifisch und wissenschaftlich belegbar sein – das gilt ausdrücklich auch für Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen.
Umsetzung in nationales Recht bis 27.03.2026
Verbindliche Anwendung ab 27.09.2026
Der DTV bietet drei kostenlose Webinare zur EmpCo-Richtlinie an.
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