Künstliche Intelligenz trifft Recht – worauf es jetzt ankommt
Holt eure Espressotässchen raus – es wird spannend! Am 18. Februar 2026 widmen wir uns einem Thema, das viele von euch in der Praxis beschäftigt: Darf ich KI-generierte Texte oder Bilder einfach nutzen? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es?
Wir beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Inhalte aus Künstlicher Intelligenz. Hierfür haben wir Dr. Jann Cornels zum Espresso geladen. Er ist Partner bei Fechner Rechtsanwälte und berät Start-ups und etablierte Unternehmungen unterschiedlicher Größe im Werbe-, IT- und Datenschutzrecht, zum geistigen Eigentum (Urheber-, Marken- und Designrecht) sowie E-Commerce.
Zwar ersetzen wir in der Runde keine Rechtsberatung – aber wir geben euch praxisnahe Empfehlungen und Orientierung, damit ihr KI souverän im touristischen Arbeitsalltag einsetzen könnt.
Warum dieses Thema wichtig ist
KI-Tools wie ChatGPT, Bildgeneratoren oder automatisierte Textsysteme erleichtern viele Arbeitsprozesse. Doch die rechtliche Unsicherheit ist groß: Wem „gehören“ diese Inhalte eigentlich? Und wer haftet im Fall eines Fehlers?
Gerade für touristische Akteure wie Tourist-Informationen, Gastgeber und Gastgeberinnen, Marketingverantwortliche oder Kulturanbieter ist es entscheidend, hier Klarheit zu gewinnen. Denn der professionelle Einsatz von KI erfordert rechtliches Bewusstsein – und eine gute Portion Augenmaß.




























