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„KI als Urheber“ – Rechtliche Grenzen und Pflichten verstehen

Quelle: KI generiert | TTG

Künstliche Intelligenz trifft Recht – worauf es jetzt ankommt

Holt eure Espressotässchen raus – es wird spannend! Am 18. Februar 2026 widmen wir uns einem Thema, das viele von euch in der Praxis beschäftigt: Darf ich KI-generierte Texte oder Bilder einfach nutzen? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es?

Wir beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Inhalte aus Künstlicher Intelligenz. Hierfür haben wir Dr. Jann Cornels zum Espresso geladen. Er ist Partner bei Fechner Rechtsanwälte und berät Start-ups und etablierte Unternehmungen unterschiedlicher Größe im Werbe-, IT- und Datenschutzrecht, zum geistigen Eigentum (Urheber-, Marken- und Designrecht) sowie E-Commerce.

Zwar ersetzen wir in der Runde keine Rechtsberatung – aber wir geben euch praxisnahe Empfehlungen und Orientierung, damit ihr KI souverän im touristischen Arbeitsalltag einsetzen könnt.

Warum dieses Thema wichtig ist

KI-Tools wie ChatGPT, Bildgeneratoren oder automatisierte Textsysteme erleichtern viele Arbeitsprozesse. Doch die rechtliche Unsicherheit ist groß: Wem „gehören“ diese Inhalte eigentlich? Und wer haftet im Fall eines Fehlers?

Gerade für touristische Akteure wie Tourist-Informationen, Gastgeber und Gastgeberinnen, Marketingverantwortliche oder Kulturanbieter ist es entscheidend, hier Klarheit zu gewinnen. Denn der professionelle Einsatz von KI erfordert rechtliches Bewusstsein – und eine gute Portion Augenmaß.

Drei Quick-Wins für eure Arbeit mit KI

  1. KI ist kein „rechtsfreier Raum“

    Inhalte aus KI-Tools unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Verantwortung für Nutzung und Veröffentlichung liegt bei euch.

  2. KI-Output ist nicht automatisch urheberrechtlich geschützt

    Ihr könnt ihn nutzen – aber meist nicht exklusiv schützen. Andere dürfen ähnliche Inhalte erstellen und verwenden.

  3. Menschliche Prüfung bleibt Pflicht

    KI-Inhalte sollten immer geprüft werden: fachlich, rechtlich und ethisch. Das gilt besonders für Bilder, personenbezogene Daten und sensible Themen.

„Espresso to Know“

Wann: Mittwoch, 18. Februar 2026
Uhrzeit: 9:00-9.45 Uhr

Format: Online, 45 Minuten geballter Input und Austausch

Referent: Dr. Jann Cornels

Die Espresso-Runden leben vom Austausch. Also: Kamera an, Fragen stellen, Erfahrungen teilen! Gemeinsam schaffen wir mehr Sicherheit im Umgang mit KI im Tourismus.

Jetzt anmelden!



Autorin: Anja Neumann
Thüringer Tourismus GmbH
Innovation & Qualität | Themenkoordination Wellness & Gesundheit, Wissensmanagement
E-Mail: a.neumann@thueringen-entdecken.de
Telefon: +49 361 3742249
Telefax: +49 361 3742299
BEITRAG VOM:
21. Januar 2026

Kategorien:
Digitales & Content · Digitalisierung · Recht · Rechtliches · TTG · Wissensimpuls


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