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Umsatzsteuer in der Gastronomie

Quelle: Pixabay

Im Koalitionsvertrag 2025 wurde festgelegt, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % sinken soll. Die Bundesregierung hat diese Vorgabe in das Steueränderungsgesetz 2025 aufgenommen, der Bundestag hat die Erleichterung am 4. Dezember beschlossen.
Am 19. Dezember muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Stimmt dieser zu, werden ab dem 1. Januar 2026 Speisen in Restaurants, Cafés, Foodtrucks, im Catering sowie in der Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Kitas, Krankenhäuser) nur noch mit 7 % besteuert. Die bereits seit Jahren bestehende Ausnahme bleibt bestehen: Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert.

Wir informieren gern über den weiteren Verlauf sowie die Ausnahmen und Sonderfälle.



IHK Südthüringen
Referentin Tourismus
E-Mail: wolff@suhl.ihk.de
Telefon: +49 3681 362-205
Telefax: +49 3681 362-220
BEITRAG VOM:
8. Dezember 2025

Kategorien:
Gastgewerbe · IHK Erfurt · IHK Ostthüringen · IHK Südthüringen · Recht · Rechtliches


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